Der Begriff Kinderpornografie bezeichnet die, in fast allen Rechtssystemen mit hohen Strafen sanktionierte, Darstellung sexueller Handlungen von und an Kindern. International wird der Begriff Kinderpornografie juristisch unterschiedlich definiert. Dies hat seine Ursache unter anderem in den unterschiedlichen rechtlichen Definitionen von Kind und Pornografie. In Deutschland unterliegt Kinderpornografie als sogenannte „harte“ Pornografie einem Totalverbot. Strafbar ist nach §184b StGB nicht nur der Besitz oder der Verkauf, sondern auch das Anbieten, Vorrätighalten, Bewerben etc.
Der Begriff der Kinderpornografie ist auf prinzipiell alle Medien anwendbar, besteht in der Praxis aber meist aus Foto- oder Filmmaterial.
Einen Grenzbereich stellen Werke dar, die ohne Mitwirkung von Kindern und somit auch ohne Missbrauch zustande kamen. In manchen Rechtssystemen (z. B. Deutschland, Schweden) können daher auch Werke der Malerei, Zeichnung, Illustration und Literatur, ferner auch medizinische oder sexualaufklärerische Werke (→ Günter Amendt: Sex-Buch, 1979) unter das Verbot von Kinderpornografie fallen.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie