wer-kennt-wen.de ist eine weitere Community, bei der sich Pädophile heimisch fühlen. Allerdings ist mir dort vor Kurzem ein weiteres, großes Problem aufgefallen.
Die namentliche Nennung von [d]vermeintlich[/d] Pädophilen. Es gibt bei WKW sogenannte Gruppen/Clans, in denen hochoffiziell teilweise Namen, Adressen, Telefonnummern o.ä. genannt werden. Dies mit dem alleinigen Ziel, die Leute an den Pranger zu stellen. Teilweise auch schon aufgrund der Tatsache, daß ein "älterer Mann" das Profil einer "jüngeren Frau" anschaut. Ganz gleich, ob eine Person rechtskräftig verurteilt wurde oder nur ein Verdacht auf eine Straftat besteht: Die namentliche Nennung ist verboten und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet werden!
§186StGB
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[...]
§192 StGB
Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.