Wieder einmal bin ich zufällig auf eine Seite im Internet gestoßen, auf der öffentlich Leute wegen angeblicher Straftaten, angeprangert werden. Es werden zwar "nur vier" Leute öffentlich beschuldigt, diffamiert und bloßgestellt, dennoch macht sich die Firma, die dies tut, strafbar. Mit aufgeblasenen Sprüchen, die maßlos übertrieben, einen einfachen Sachverhalt darstellen, versuchen die Betreiber der Seite, die vermeintlichen Straftäter zum Bezahlen der angeblich korrekten Rechnungen regelrecht zu erpressen. Glücklicherweise ist der Firmensitz in Deutschland. Somit konnten wir der Polizei ausreichend Hinweise auf den verantwortlichen Betreiber geben, der nun einer Anzeige wegen Verleumdung entgegen sieht. Zusätzlich haben wir es geschafft, zwei der vier Beschuldigten telefonisch zu erreichen und beide werden eine teure Abmahnung des Betreibers durch ihren Rechtsanwalt veranlassen. Nun folgt ein, aus datenschutzrechtlichen Gründen, zensierter Screenshot der Internetseite http://www.glv.at/mitteilungen/S...erliste.htm[attachment=0]Schuldnerliste - Zensiert.jpg[/attachment]
Da die Sprüche der Betreiber dermaßen aufgeblasen und rechthaberisch, ja sogar gott-ähnlich wirken, konnte ich es mir nicht verkneifen, einige Textpassagen dieser Internetseite im Folgenden zu kommentieren.
Zunächst einmal einige Kommentare zum Einleitungstext:[/size]
ZitatNachdem die Deutsche Justiz unfähig ist, die einfachsten Aufgaben des Rechts wahrzunehmen, bleibt unserem Unternehmen nur dieser Aufruf um Mithilfe, zu unserem guten Recht und damit zu Gerechtigkeit zu kommen.
Das nennt man Selbstjustiz. Das ist übrigens illegal!
Zitat... aufgrund unerlaubtem Entfernens vom Wohnort ...
Unerlaubtes entfernen vom Wohnort? Also ich nenne sowas einfach nur "Umzug" und das ist meines Wissens nicht verboten.
ZitatDie zuständigen Justizbehörden begünstigten dieses Vorgehen der Schuldner in vielen Fällen auch noch, indem sie entweder das Strafverfahren einstellten oder gar nicht erst aufnahmen.
Das ist ein sehr heißes Eisen! Justizbehörden der Mittäterschaft zu bezichtigen, ist nicht unbedingt gut, wenn man keine Beweise hat. Und es ist gelinde gesagt, sehr schlecht, wenn man das auf einer Seite tut, die ohnehin schon gegen geltendes deutsches Recht verstößt.
ZitatDiejenigen, deren Namen hier veröffentlicht werden, sind Straftäter, die aus unerklärbaren Gründen von der Justiz nicht angemessen verfolgt wurden.
Wird jemand von der Justiz nicht verfolgt und verurteilt, ist er auch kein Straftäter.
ZitatDiese Liste soll lediglich andere Geschäftstätige vor diesen Menschen warnen und somit vor weiterem Schaden schützen ...
Dafür ist die Schufa zuständig und sonst niemand. Selbstjustiz ist Nach wie Vor illegal.
ZitatEine Löschung aus dieser Liste wird nicht vorgenommen, solange die Schulden unbezahlt sind. Wenn jemand der hier erwähnten Personen meint, er müsste mit einem Rechtsanwalt eine Unterlassungserklärung erwirken, so geben wir diesem den Rat, stattdessen lieber einfach seine bereits rechtskräftig festgestellten Schulden bei uns zu bezahlen, wodurch er eine SOFORTIGE Löschung seines Namens und seiner Daten aus diesem Verzeichnis erreicht.
Ich bin mir sicher, daß diese Liste sehr schnell aus dem Internet verschwinden wird. Gleichgültig, wie [d]schlecht[/d] der Autor dieses Textes mit deutschem Recht umgehen kann.
[size=150]Nun folgen Zitate und Kommentare zu den speziellen Fällen:
Fall 1, Herr Marco R.:
ZitatHerr R. erschlich sich im Zeitraum 21.07.2000 bis 13.01.2002 Leistungen der Firma GLV Dienstleistungen in Form von Vodafone D2-Mobilfunkaufladungen, ohne diese zu bezahlen.
Da frage ich mich: Welche seriöse Firma läßt es zu, daß sich jemand über einen Zeitraum von 18 Monaten aus ihrem Angebot bedient, ohne ein einziges Mal zu bezahlen? Also wenn ich mal meine Stromrechnung 1 Woche zu spät bezahle, kommt gleiche eine Mahnung. Vielleicht sollte die Firma GLV lieber mal in eine gute Buchhaltungsabteilung investieren, als Zeit und Geld für illegale Spielchen zu vergeuden ... !?
ZitatDer Schuldner lebt AUF KOSTEN DES STEUERZAHLERS von Arbeitslosengeld.
Meines Wissens bezahlt nicht der Steuerzahler das Arbeitslosengeld, sondern der Arbeitslose selbst hat dies zuvor einbezahlt.
ZitatWie wir durch Unterlagen der Staatsanwaltschaft Bremen zwischenzeitlich weiter erfahren haben, sind zudem mehrere Verfahren gegen Herrn R. wegen sexuellem Missbrauch von Minderjährigen anhängig. Es wird wirklich Zeit, dass dieser Mensch hinter Gitter kommt !!!
Hierzu braucht es eigentlich keinen Kommentar. Das ist Kindergartenmanier.
ZitatWer kennt Herrn R. persönlich ? Wer ist mit Herrn R. verwandt ? Wer kann uns Hinweise über die tatsächliche Vermögenssituation des Schuldners geben ?
Das erinnert mich irgendwie an die Serie "Akte" auf Sat1. Da wird allerdings nach echten Straftätern gefahndet.
Fall 2, Jens H.: Ich muß anmerken, daß sich der angebliche Schaden auf ganze 36 Euro beläuft!
ZitatHerr H. ersteigerte am 12.04.2002 über das Internetauktionshaus eBay bei uns ein Einsteckschloss. Eine Zahlung unterblieb, trotz nachgewiesener Zustellung der Ware.
Die Grundregel bei Ebay lautet: Erst das Geld, dann die Ware!
ZitatHerr H. wechselte in kurzen Abständen mehrfach seinen Wohnsitz, um so eine Verfolgung zu erschweren.
Mehrfaches umziehen wegen 36 Euro Schulden? Wer spätestens jetzt nicht lacht ...
ZitatDen Strafantrag lehnte die Staatsanwaltschaft Rottweil ab, mit der Begründung, dass Herr H. angeblich nie eine derartige Ware bestellt hätte und daher kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sei. Sie nimmt damit zugleich einen Straftäter in Schutz, der sich unter Abrede der von ihm vorgenommenen Handlung Leistungen zu Unrecht erschleicht.
Wenn die Staatsanwaltschaft einen Strafantrag ablehnt, dann tut sie das aus gutem Grund und sicher nicht aus einer Laune heraus. Man kann davon ausgehen, daß vorher ausführlich recherchiert wurde und die Judikative zu der vertretbaren Meinung gekommen ist: Der Beschuldigte ist unschuldig! Wieder einmal spielt sich der Seitenbetreiber als Gottheit auf. Nebenbei erwähnt, ist es wohl sehr ungünstig, die Staatsanwaltschaft der Mittäterschaft zu bezichtigen.
Fall 3, Ralf L.:
ZitatStattdessen versuchte dieser, das Verfahren mit Hilfe einer gefälschten Zeugenaussage (Falschaussage, Meineid) umzudrehen. ... Dennoch hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg das Verfahren "mangels öffentlichem Interesse" eingestellt.
Gäbe es diesen Meineid wirklich, hätte die Staatsanwaltschaft das Verfahren sicher nicht eingestellt. Es ist wohl eher so, daß der Autor des Textes eine sehr subjektive Schreibweise hat.
ZitatWer kann die Zahlung der Schulden durch Herrn L. erwirken ?
Ist das eine Aufforderung für eine "Kopfgeldjagd"?
Mario Uecker
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Schuldnerliste - Zensiert
Wenn ich meine Rechnung ordentlich und pünktlich bezahle, passiert mir sowas auch nicht. Du kannst wohl auf ausstehende Zahlung gern verzichten? Du willst doch auch, das Alles pünktlich bezahlt wird. Und wenn sich Jeder daran hält, gäbe es solche Seiten nicht.
Ob die Forderungen der Firma GLV gerechtfertigt sind oder nicht, spielt absolut keine Rolle. Diese Anprangerung ist zum Einen absolut illegal und zum Anderen auch noch unverschämt und ziemlich selbstgerecht. Schließlich sind wir nicht mehr im Mittelalter.
darf man deinen Aussagen entnehmen, daß du es rechtens findest, daß Leute ihre Rechnungen nicht bezahlen, obwohl sie die Leistung dafür in Anspruch genommen haben ? Ich gehe mal davon aus, daß derjenige, der die Seite ins Internet gestellt hat, vorher auf dem ganz normalen Weg (Mahnungen, Zahlungsfrist, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung) versucht hat, seine Forderungen einzutreiben. Offenbar aber erfolglos, wie sich ja auch aus den Beschreibungen einzelner Fälle ergibt. Auch das findest du offenbar richtig und Recht !
Ob das Arbeitslosengeld tatsächlich vorher von demjenigen eingezahlt wurde, der es bezieht, ist fraglich, wenn man sich z.B. das junge Alter der dort erwähnten Person anschaut, da liegt es durchaus nahe, daß dieser unter Umständen noch nie erwerbstätig war und somit auch keine Beiträge einbezahlt hat. In diesem Fall kommt dann sehr wohl der Steuerzahler für dessen Leistungen nach SGB IV auf.
In Deutschland gibt es eine Meldepflicht, nach der man innerhalb 7 Tagen nach einem Wechsel des Wohnortes sich bei der Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes anmelden muss. Vermutlich meinte der Autor der Seite mit dem Vermerk "Unerlaubtem Entfernen vom Wohnort", dass derjenige gegen diese Vorschrift verstoßen hat, wodurch die Anschrift nicht ermittelbar ist und damit z.B. ein Schuldtitel auch nicht vollstreckt werden kann.
In die von dir erwähnte Schufa können nach meinem Kenntnisstand nur Großfirmen Einträge veranlassen oder lesen, nicht aber Selbständige oder Privatpersonen, weshalb die Aussage der Warnung so nicht von der Hand gewiesen werden kann. Immer mehr Unternehmen informieren sich ja mittlerweile über ihre Geschäftspartner oder ihre Bewerber im Internet.
Auch wenn viele Formulierungen auf der erwähnten Internetseite subjektiv und krass sein mögen, zeichnet sich doch ein deutlicher Grundtenor ab und zu diesem hätte ich gerne deine Ansicht kennen gelernt:
Trotz vorhandenem Schuldtitel ist die Forderung nicht vollstreckbar, da die Schuldner entweder seit Jahren eine eidesstattliche Versicherung haben und damit wohl auch bei Auftragserteilung einen sog. Eingehungsbetrug begangen haben oder unbekannt verzogen mit nicht ermittelbarer Anschrift sind. Seitens der Gerichte, insbesondere der zivilrechtlichen Wege, wird hier einem Gläubiger keinerlei Unterstützung gewährt. Es gibt bisher in Deutschland weder eine zentrale Möglichkeit zur Wohnsitzermittlung (außer für die Polizeibehörden) und ebenso keine zentrale und jedermann zugängliche Abfragemöglichkeit für bestehende Offenbarungseide, um derartige Eingehungsbetrugsfälle zu vermeiden.
Zu guter Letzt möchte ich sagen, daß dein Verhalten (Anregung vollkommen überteuerter Abmahnungen) mindestens der Veröffentlichung dieser Schuldnerliste ebenbürtig ist, da hierdurch im Grunde nichts anderes als ungerechtfertigte Bereicherung völlig unbeteiligter Rechtsanwälte betrieben wird.
Könnten die Menschen normal miteinander kommunizieren und wären ehrlich miteinander, dann bräuchte man wohl diesen ganzen Schwachsinn nicht. Aber man liest ja alle Tage darüber, daß die Zahlungsmoral in Deutschland immer schlechter wird.
Zitat von Gastdarf man deinen Aussagen entnehmen, daß du es rechtens findest, daß Leute ihre Rechnungen nicht bezahlen, obwohl sie die Leistung dafür in Anspruch genommen haben ?
Nein, das kann man nicht. Ich persönlich stelle lediglich die Glaubwürdigkeit des Aussagenden, aufgrund der maßlos übertriebenen und zudem nicht gesetzeskonformen Anprangerung, in Frage und verweise auch ausdrücklich darauf, daß es nicht um die einzelnen Vorwürfe geht, sondern um die Tatsache, daß es diese Anprangerung an Sich gibt. Die einzelnen Kommentare von mir, zu den speziellen "Fällen" dienen lediglich dazu, die von dir bezeichneten "subjektiv und maßlosen" Aussagen deutlich zu machen.
Zitat von GastIch gehe mal davon aus, daß derjenige, der die Seite ins Internet gestellt hat, vorher auf dem ganz normalen Weg (Mahnungen, Zahlungsfrist, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung) versucht hat, seine Forderungen einzutreiben. Offenbar aber erfolglos, wie sich ja auch aus den Beschreibungen einzelner Fälle ergibt. Auch das findest du offenbar richtig und Recht !
Die Tatsache, daß derjenige, der die Seite ins Internet gestellt hat, auf normalem Weg versucht hat, seine Forderungen ein zu treiben, finde ich absolut richtig und Recht. Nicht jedoch, daß er aufgrund der Erfolglosigkeit dieser Methode, danach den Internetpranger gewählt hat.Ich betone, daß es nicht um die Tatsache geht, ob jemand Schulden hat und diese nicht bezahlt! Es geht lediglich um die Anprangerung im Internet!
Zitat von GastOb das Arbeitslosengeld tatsächlich vorher von demjenigen eingezahlt wurde, der es bezieht, ist fraglich, wenn man sich z.B. das junge Alter der dort erwähnten Person anschaut, da liegt es durchaus nahe, daß dieser unter Umständen noch nie erwerbstätig war und somit auch keine Beiträge einbezahlt hat. In diesem Fall kommt dann sehr wohl der Steuerzahler für dessen Leistungen nach SGB IV auf.
Zum Einen war auf der Seite nur ein einziges Geburtsdatum angegeben und derjenige ist zwischenzeitlich auch schon 29 Jahre alt und zum Anderen kann man vom Alter nicht auf die Erwerbstätigkeit schließen. Das jedoch ist auch nicht Bestandteil der eigentlichen Problematik.
Zitat von GastIn Deutschland gibt es eine Meldepflicht, nach der man innerhalb 7 Tagen nach einem Wechsel des Wohnortes sich bei der Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes anmelden muss. Vermutlich meinte der Autor der Seite mit dem Vermerk "Unerlaubtem Entfernen vom Wohnort", dass derjenige gegen diese Vorschrift verstoßen hat, wodurch die Anschrift nicht ermittelbar ist und damit z.B. ein Schuldtitel auch nicht vollstreckt werden kann.
Das ist so nicht richtig! In Deutschland kann derzeit noch jedes Bundesland die Gesetze zur Meldepflicht selbst bestimmen. So kommt es zu den verschiedensten Auslegungen des Zeitrahmens in dem man sich ummelden muß. Dies reicht von "einer Woche", über "unverzüglich" bishin zu "vier Wochen" - abhängig vom jeweiligen Bundesland. Unabhängig davon tut der Autor der Prangerseite so, als würden die "Schuldner" wegen Kleinstbeträgen mehrmals den Wohnort wechseln. Wer zieht mehrmals um, nur damit ihn der Gerichtsvollzieher wegen 36 Euro nicht belangen kann? Meine persönliche Meinung: Hahnebüchner Unsinn!
Zitat von GastIn die von dir erwähnte Schufa können nach meinem Kenntnisstand nur Großfirmen Einträge veranlassen oder lesen, nicht aber Selbständige oder Privatpersonen, weshalb die Aussage der Warnung so nicht von der Hand gewiesen werden kann.
Jeder Geschäftstreibende - auch Selbständige - können über potentielle Kunden eine Schufaauskunft erwirken. Das hat nichts mit der Größe des Betriebes zu tun. Zum Nachlesen: https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_1_3
Zitat von GastImmer mehr Unternehmen informieren sich ja mittlerweile über ihre Geschäftspartner oder ihre Bewerber im Internet.
Absolut richtig! Und ich bin der festen Überzeugung, daß es keinem potentiellen Chef gefallen würde, wenn er den Namen eines Bewerbers bei einem Internetpranger liest. Auf diese Art und Weise bewirkt der Autor des Prangers sicherlich nicht, daß ein Schuldner durch "Arbeit" zu Geld kommt, mit dem er seine Schulden bezahlen kann.
Zitat von GastAuch wenn viele Formulierungen auf der erwähnten Internetseite subjektiv und krass sein mögen, zeichnet sich doch ein deutlicher Grundtenor ab und zu diesem hätte ich gerne deine Ansicht kennen gelernt:
Dazu folgt in Kürze ein Beitrag.
Zitat von GastTrotz vorhandenem Schuldtitel ist die Forderung nicht vollstreckbar, da die Schuldner entweder seit Jahren eine eidesstattliche Versicherung haben und damit wohl auch bei Auftragserteilung einen sog. Eingehungsbetrug begangen haben oder unbekannt verzogen mit nicht ermittelbarer Anschrift sind. Seitens der Gerichte, insbesondere der zivilrechtlichen Wege, wird hier einem Gläubiger keinerlei Unterstützung gewährt.
Hierzu möchte ich noch einmal meinen eigenen Beitrag erwähnen: Wenn ein Geschäftstreibender es zuläßt, daß ein Kunde sich 18 Monate lang an seinem Angebot bedient, ohne ein einziges Mal eine Zahlung zu fordern - bzw. bei geforderter Zahlung und Nichtausführung die Weiternutzung des Angebots zuläßt - dann zeugt das nicht unbedingt von kompetenter Geschäftsführung. Sprich: Es hätte erst garnicht zu so einem Schuldenberg kommen müssen, wenn der Geschäftstreibende in einem normalen Zeitrahmen reagiert hätte.
Zitat von GastEs gibt bisher in Deutschland weder eine zentrale Möglichkeit zur Wohnsitzermittlung (außer für die Polizeibehörden) und ebenso keine zentrale und jedermann zugängliche Abfragemöglichkeit für bestehende Offenbarungseide, um derartige Eingehungsbetrugsfälle zu vermeiden.
Zur zentralen Abfragemöglichkeit für eidesstattliche Versicherungen kann ich leider nichts genaues sagen. Jedoch gibt es für jedermann die Möglichkeit, bei jedem Einwohnermeldeamt Deutschlands für einen Betrag um die 10 Euro, nach zu forschen, wo jemand hingezogen ist. Ich selbst habe dies aus privaten Gründen schon durchgeführt und aus meinem Bekanntenkreis sind mir solche Fälle auch bekannt.
Zitat von GastZu guter Letzt möchte ich sagen, daß dein Verhalten (Anregung vollkommen überteuerter Abmahnungen) mindestens der Veröffentlichung dieser Schuldnerliste ebenbürtig ist, da hierdurch im Grunde nichts anderes als ungerechtfertigte Bereicherung völlig unbeteiligter Rechtsanwälte betrieben wird.
Also hier muß ich sagen: Du hast einfach nicht richtig gelesen. Der Rechtsanwalt eines Betroffenen ist in keiner Weise "unbeteiligt". Dieser Rechtsanwalt versucht das Recht des Betroffenen zu Wahren und das stellt absolut keine ungerechtfertigte Bereicherung dar.
Zitat von Mario UeckerZusätzlich haben wir es geschafft, zwei der vier Beschuldigten telefonisch zu erreichen und beide werden eine teure Abmahnung des Betreibers durch ihren Rechtsanwalt veranlassen.
Von daher ist mein Verhalten in keiner Weise auch nur ansatzweise ebenbürtig mit der Anprangerung.
Zitat von GastKönnten die Menschen normal miteinander kommunizieren und wären ehrlich miteinander, dann bräuchte man wohl diesen ganzen Schwachsinn nicht. Aber man liest ja alle Tage darüber, daß die Zahlungsmoral in Deutschland immer schlechter wird.
Offensichtlich muß ich keinen Beitrag zum genannten "Grundtenor" der Seite glv.at mehr abgeben. Die Schuldnerliste ist OFFLINE! Wieder einmal war unser Portal "Schaunichtweg" erfolgreich!
Zitat von Mario UeckerOffensichtlich muß ich keinen Beitrag zum genannten "Grundtenor" der Seite glv.at mehr abgeben. Die Schuldnerliste ist OFFLINE! Wieder einmal war unser Portal "Schaunichtweg" erfolgreich!
GLÜCKWUNSCH
Ggf. hätte ich noch ein Textpassage unseres Anwalts für Internetrecht beigefügt. Ist abe rnun glaub nimme rnotwendig;-)
darf man deinen Aussagen entnehmen, daß du es rechtens findest, daß Leute ihre Rechnungen nicht bezahlen, obwohl sie die Leistung dafür in Anspruch genommen haben ? Ich gehe mal davon aus, daß derjenige, der die Seite ins Internet gestellt hat, vorher auf dem ganz normalen Weg (Mahnungen, Zahlungsfrist, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung) versucht hat, seine Forderungen einzutreiben. Offenbar aber erfolglos, wie sich ja auch aus den Beschreibungen einzelner Fälle ergibt. Auch das findest du offenbar richtig und Recht !
Ob das Arbeitslosengeld tatsächlich vorher von demjenigen eingezahlt wurde, der es bezieht, ist fraglich, wenn man sich z.B. das junge Alter der dort erwähnten Person anschaut, da liegt es durchaus nahe, daß dieser unter Umständen noch nie erwerbstätig war und somit auch keine Beiträge einbezahlt hat. In diesem Fall kommt dann sehr wohl der Steuerzahler für dessen Leistungen nach SGB IV auf.
In Deutschland gibt es eine Meldepflicht, nach der man innerhalb 7 Tagen nach einem Wechsel des Wohnortes sich bei der Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes anmelden muss. Vermutlich meinte der Autor der Seite mit dem Vermerk "Unerlaubtem Entfernen vom Wohnort", dass derjenige gegen diese Vorschrift verstoßen hat, wodurch die Anschrift nicht ermittelbar ist und damit z.B. ein Schuldtitel auch nicht vollstreckt werden kann.
In die von dir erwähnte Schufa können nach meinem Kenntnisstand nur Großfirmen Einträge veranlassen oder lesen, nicht aber Selbständige oder Privatpersonen, weshalb die Aussage der Warnung so nicht von der Hand gewiesen werden kann. Immer mehr Unternehmen informieren sich ja mittlerweile über ihre Geschäftspartner oder ihre Bewerber im Internet.
Auch wenn viele Formulierungen auf der erwähnten Internetseite subjektiv und krass sein mögen, zeichnet sich doch ein deutlicher Grundtenor ab und zu diesem hätte ich gerne deine Ansicht kennen gelernt:
Trotz vorhandenem Schuldtitel ist die Forderung nicht vollstreckbar, da die Schuldner entweder seit Jahren eine eidesstattliche Versicherung haben und damit wohl auch bei Auftragserteilung einen sog. Eingehungsbetrug begangen haben oder unbekannt verzogen mit nicht ermittelbarer Anschrift sind. Seitens der Gerichte, insbesondere der zivilrechtlichen Wege, wird hier einem Gläubiger keinerlei Unterstützung gewährt. Es gibt bisher in Deutschland weder eine zentrale Möglichkeit zur Wohnsitzermittlung (außer für die Polizeibehörden) und ebenso keine zentrale und jedermann zugängliche Abfragemöglichkeit für bestehende Offenbarungseide, um derartige Eingehungsbetrugsfälle zu vermeiden.
Zu guter Letzt möchte ich sagen, daß dein Verhalten (Anregung vollkommen überteuerter Abmahnungen) mindestens der Veröffentlichung dieser Schuldnerliste ebenbürtig ist, da hierdurch im Grunde nichts anderes als ungerechtfertigte Bereicherung völlig unbeteiligter Rechtsanwälte betrieben wird.
Könnten die Menschen normal miteinander kommunizieren und wären ehrlich miteinander, dann bräuchte man wohl diesen ganzen Schwachsinn nicht. Aber man liest ja alle Tage darüber, daß die Zahlungsmoral in Deutschland immer schlechter wird.
100% meine meinung! in diesem forum wird NUR die problematik "prangerseiten in internet" behandelt, aber oft der grund solcher aktionen vergessen. traurig das manche internetbetrüger so von ihren internetaktionen ablenken... hab selber einen internet shop und könnte jetzt schon fast ein buch über solche fälle schreiben.