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Kommentar: Das LG Frankfurt wider die Vernunft
Die 27. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt hat entschieden. Entschieden haben die Richter für hinterhältige Betrüger wie Michael Burat und Konsorten und gegen die Rechte von Verbrauchern.
Worum geht es? Es geht um Abofallen. Die Staatsanwaltschaft hat dem Gericht etwa 1000 (eintausend!) Fälle vorgelegt, in denen Menschen auf die (ganz bewusst in betrügerischer Absicht) irrefürend gestalteten Webseiten von Burat et al. hereingefallen sind. Darunter sind Seiten wie routenplaner-server.xxx oder sudoku-welt.xxx und unzählige andere.
Die Richter der 27. Strafkammer befanden nun, die Gestaltung der Seiten sei in Ordnung. Schließlich sei es egal, daß die Kosten hellgrau auf weniger hellgrau in 5 Pixel großer Schrift ganz unten, weit abseits der blinkenden Gratis-, Kostenlos- und Gewinnspielbanner angegeben werden, "da die genannten Websites jeweils die Kostenpflichtigkeit – in welcher Form auch immer – anführen", so die Richter.
"In welcher Form auch immer" ... alleine diese 'Bewertung' der fraglichen Umstände rückt die so entscheidenden Richter in ein sehr unangenehmes Licht; fast bin ich geneigt, die Frage zu stellen, wer da wen geschmiert hat ... Aber nur fast, denn selbstverständlich sind Richter alle absolut ehrenhafte Menschen, die sich niemals in den Dienst von Kriminellen wie Burat stellen würden - genau wie Anwälte.
Und natürlich ist es bei einer sogenannten Abofalle absolut legitim, die Kosten so gut wie möglich zu verschleiern und dieser Taktik die richterliche Absolution zu erteilen.
Nun, meiner Meinung nach hat die 27. Strafkammer einen großen, einen sehr großen Fehler begangen. Denn zum einen wird durch diese Entscheidung das Vertrauen der Menschen in die Judikative geschwächt, zum anderen stärkt es gleichermaßen die Betrüger, die nun ein 'Urteil' (es ist kein Urteil, aber das wird die Gauner nicht davon abhalten, es als solches zu bezeichnen) zu ihren Gunsten haben, um damit weiter Menschen zu bedrohen und zu erpressen. Das einträgliche Geschäft mit der Angst kann also weitergehen. Dank Richtern der 27. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt.
Nun ist es an der Staatsanwaltschaft, die Sache dennoch weiter zu verfolgen, denn zufrieden sind sie, ebenso wie vermutlich alle ehrlichen Menschen, mit dieser Entscheidung der Richter der 27. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt nicht.